AGB

Stand: Juli 2019

Rocketman mit AGB

VerVieVas GmbH
Heiligenstädter Straße 31/1/701
1190 Wien

1. Geltung

1.1. Die VerVieVas GmbH – im Folgenden als „VerVieVas“ bezeichnet,  erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von VerVieVas ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das Angebot von VerVieVas, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Angebote von VerVieVas sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.

2.2. Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung per e-mail) zu erfolgen, es sei denn, der Kunde gibt zweifelsfrei zu erkennen (z.B. durch Vereinbarung eines Kick-Off Briefings), dass er den Auftrag erteilt hat.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Angebotsinhalte von VerVieVas sind vom Kunden zu überprüfen und gelten mit der Angebotsbestätigung als freigegeben.

3.3. Der Kunde wird VerVieVas unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von VerVieVas wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. VerVieVas haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird VerVieVas wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde sie schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter

4.1. VerVieVas ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

4.3. VerVieVas wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Rücktritt vom Vertrag

VerVieVas ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird bzw. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser keine Anzahlung leistet.

6. Kosten

6.1. Der Kunde hat die Leistung wie folgt zu bezahlen:

  • 50% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • die restlichen 50% werden mittels Zwischenabrechnungen und/oder einer Abschlussrechnung beglichen

6.2. VerVieVas behält sich vor, spätestens vier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Produktionszeit die Abschlussrechnung zu stellen, unabhängig vom aktuellen Projektstand, wenn die Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde. Selbstverständlich wird die Produktion fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald die dafür benötigten Rückmeldungen/Informationen durch den Kunden erfolgen.

6.3. Anzahlungen werden nicht rückerstattet, wenn der Auftrag aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Kunden liegen, zurückgezogen wird.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VerVieVas.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann VerVieVas sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8. Nutzungsrechte

8.1. Alle Produkte von VerVieVas (zB. Video, Infografik, Illustrationen, Graphic Recording Bild, Workshopinhalte) einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von VerVieVas und können von VerVieVas jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die einzelnen Bilder, Zeichnungen, Ideen, Figuren können daher von VerVieVas auch für andere Produktionen verwendet werden.

8.2. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des Leistungspreises das Recht der Nutzung des Produkts  (einschließlich Vervielfältigung) gemäß den Konditionen im Angebot. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit VerVieVas darf der Kunde die Produkte der Agentur nur selbst, ausschließlich in dem Sprachraum, für den das Produkt beauftragt wurde, für die Dauer von einem Jahr im Medium der Erstveröffentlichung nutzen.

8.3. Eine Weiterveräußerung der Rechte ohne vorherige Zustimmung von VerVieVas ist strengstens untersagt. Bei Verstoß dagegen hat der Kunde eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10.000 Euro an VerVieVas zu leisten.

8.4. Änderungen der Produkte von VerVieVas, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von VerVieVas zulässig.

8.5. Für die Nutzung von Produkten von VerVieVas, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von VerVieVas erforderlich (wie Nutzung in Kino oder TV oder bezahlte Werbung) und ist möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden.

9. Kennzeichnung

9.1. VerVieVas ist berechtigt, auf allen geleisteten Produkten auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2. VerVieVas ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der VerVieVas Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen sowie die erstellten Werke zu präsentieren.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen am Endprodukt unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Leistung durch VerVieVas schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch VerVieVas zu. Die Leistung gilt bei Videos als erbracht, sobald das Endprodukt hochgeladen wurde und damit dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt ist.

10.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde VerVieVas alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. VerVieVas ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für VerVieVas mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

10.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von VerVieVas ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

10.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VerVieVas beruhen.

10.5. Jeder Schadenersatzanspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

10.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

11. Haftung

11.1. VerVieVas wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von VerVieVas für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn VerVieVas ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet VerVieVas nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11.2. VerVieVas haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, jedoch maximal bis zur Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und VerVieVas ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort ist der Sitz von VerVieVas.

13.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen VerVieVas und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von VerVieVas örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

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